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Öfters werden die Spielplaner gefragt, ob es nicht auch möglich sei, Spiele auf den 17. oder 24. November 2013 zu verlegen... Laut Thüringer Feiertagsgesetz sind Karfreitag, Totensonntag und der Volkstrauertag sogenannte "Stille Feiertage", die in unserem Freistaat besonders geschützt werden. Laut diesem Gesetz dürfen an diesen Tagen keine sportlichen Veranstaltungen u.a. durchgeführt werden.