Empfindliche Geldstrafen für den Einsatz von Spielern ohne Spielberechtigung

Das Sportgericht des KFA Nordthüringen (NTKFA) hat in der noch jungen Saison 2017/18 bereits zwei Urteile wegen des Einsatzes von Spielern ohne Spielberechtigung und Einsatz unter falschem Namen gefällt. Die Urteile betreffen den SV Eintracht Niedergebra und die TSG Krimderode.

In beiden Urteilen wird auf die Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO-TFV) § 40 Abs. 1 lit. a) und b), § 42 Abs. 6 und § 43 Abs. 1 Bezug genommen. Danach wurden Spielwertungen vorgenommen, empfindliche Geldstrafen, Innenraum- bzw. Funktionsverbote, ein Punktabzug und die Androhung der Streichung aus dem Spielbetrieb für den Wiederholungsfall ausgesprochen. Weiterhin müssen die Vereine die Kosten der mündlichen Verhandlung übernehmen.

Die Urteile sind rechtskräftig, da beide Vereine jeweils die Annahme des Urteils erklärt haben.

FUVI0111ADANALSCD