Sperre nach Tätlichkeit gegen einen Platzordner

Das Sportgericht des KFA Nordthüringen hat im Einzelrichterverfahren über einen Vorfall im Punktspiel der Kreisliga, Staffel 1 zwischen der SpG Großenehrich und dem VfL 1888 Ebeleben, ausgetragen am 13.08.2017 entschieden. Dort war ein Spieler der Gastmannschaft während einer Spielunterbrechung in der 2. Halbzeit gegen einen Platzordner tätlich geworden. Das Sportgericht sperrte den betreffenden Spieler für 7 Pflichtspiele und verhängte eine empfindliche Geldstrafe. Der betreffende Spieler hat auch die Kosten des Einzelrichterverfahren zu tragen.

Grundlage für die Entscheidung, gegen die innerhalb der Frist Berufung eingelegt werden kann, bilden die §§ 40 Abs. 1 lit. a) und 42 (4) lit. e) der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV (RuVO-TFV). Für Geldstrafe und Verfahrenskosten gilt nach § 37 RuVO-TFV Vereinshaftung.

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