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Das Sportgericht des KFA urteilte bereits am 04.04.2012 auf Grund des Einsatzes nicht berechtigter Spieler durch den SV Blau-Weiß Greußen in einem Punktspiel der A-Junioren.
In der Partie zwischen BSV Eintracht Sondershausen und SV Blau-Weiß Greußen am 10.03.2012 setzte die Gastmannschaft unerlaubterweise zwei Spieler ohne Spielerlaubnis ein. Das Sportgericht wertete diesen Verstoß gegen die Spielordnung des TFV im genannten Spiel mit 0:2 Toren und 0 Punkten für die Greußener als verloren. Die Spielwertung des Punktspiels wird für die BSV Eintracht Sondershausen gemäß des Spielausgangs (2:1) gewertet. Zusätzlich wurde ein Strafgeld in Höhe von 50.00 € verhängt. Die eingesetzten Spieler der Greußener Mannschaft werden nicht bestraft.