NTKFA Sportgericht - Urteil 07/2012-2013

Das Sportgericht des KFA traf eine Entscheidung hinsichtlich des eingeleiteten Verfahrens gegen den SV Rot-Weiß Wiehe auf Grund des Einsatzes eines Spielers von gültigen Spielerpass.

Gemäß Antrag des Spielleiters der F-Junioren Kreisklasse 1 wurde ein Spieler im Punktspiel Nr. 650315 007 am 15 September 2012 zwischen dem SV Rot-Weiß Wiehe und dem VfB Artern (3:13 Endstand) zum Einsatz gebracht, obwohl der Spieler noch keine Spielberechtigung für den SV Rot-Weiß Wiehe besitzt.

Eine Abfrage des Sportgerichts über das DFB-Net-Modul PassOnline hatte ergeben, das zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung kein Spielrecht für den Spieler vorlag. Mit Schreiben vom 28. September 2012 legte der Verein SV Rot-Weiß Wiehe dar, dass die Spielberechtigung für den Spieler durch die Passstelle des Thüringer Fußballverbandes (TFV) mit Wirkung vom 14. September 2012 erteilt wurde. Weiterhin wurde durch den betroffenen Verein mitgeteilt, dass der Spielerpass jedoch erst im Verlaufe des 15. September 2012 zugestellt wurde. Eine erneute Abfrage über der Spielberechtigung für den Spieler über das DFBNet-Modul PassOnline vom 04.10.2012 bestätigte die Aussage des SV Rot-Weiß Wiehe. Damit liegt aus Sicht des Vorsitzenden des Sportgerichts kein Verstoß vor, da der betreffende Spieler zum Zeitpunkt des Punktspiels spielberechtigt war.

Somit war das Verfahren gegen den SV Rot-Weiß Wiehe einzustellen. Die bisher entstandenen Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des NTKFA.

FUVI0111ADANALSCD