NTKFA Sportgericht - Urteil 12/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 12.10.2012 auf Grund des Einsatzes einer nicht berechtigten Spielerin in der Kreisklasse (Frauen) gegen SV National Auleben und SG Empor Sondershausen.

Sowohl der SV National Auleben als auch die SG Empor Sondershausen haben im Punktspiel der Kreisklasse Frauen ausgetragen am 9. September 2012 (Endergebnis 12:0) jeweils eine Spielerin zum Einsatz gebracht, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Ferner wurde durch die SG Empor Sondershausen im Spiel der Kreisklasse Frauen ausgetragen am 16. September 2012 zwischen der SG Empor Sondershausen und dem SV Ilfeld (Endergebnis 0:9) wiederum eine Spielerin zum Einsatz gebracht, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Damit liegt ein Verstoß gegen die Spielordnung des TFV vor, da Spielerinnen in Pflichtspielen der Frauen das 14. Lebensjahr vollendet haben müssen.

Die Partie zwischen SV National Auleben und SG Empor Sondershausen wird für beide Mannschaften mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Die Partie SV National Auleben gegen SG Empor Sondershausen wird jeweils gemäß Spielausgang gewertet. Zusätzlich werden SV National Auleben und SG Empor Sondershausen zu einem Strafgeld in Höhe von 50,- € verhängt. Auf eine persönliche Strafe gegen die Spielerinnen wird verzichtet. Gegen SV Ilfeld wird außerdem wegen mangelnder Spielerpasskontrolle ein Strafgeld in Höhe von 25,- € erlassen.

FUVI0111ADANALSCD