NTKFA Sportgericht - Urteil 13/2012-2013

Das Sportgericht des KFA traf eine Entscheidung hinsichtlich des eingeleiteten Verfahrens gegen den VfB Oldisleben auf Grund der Spielleitung durch einen nicht ausgebildeten Schiedsrichter.

Zur Partie zwischen VfB Oldisleben und SpG Nordhausen II reiste der angesetzte Schiedsrichter nicht an. Daraufhin leitete der Betreuer des VfB Oldisleben das Spiel selber (Endstand 0:7). Dabei handelt es sich um einen Regelverstoß, da er kein ausgebildeter Schiedsrichter ist. Da sich aber beide Mannschaften auf diesen Schiedsrichter geeinigt haben und das Spiel regelkonform stattgefunden hat, wurde in diesem Einzelfall von einer weiteren Verfolgung des vorgeworfenen Verstoßes Abstand genommen. Somit war das Verfahren gegen den VfB Oldisleben einzustellen. Die bisher entstandenen Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des NTKFA.

Der Nichtantritt des Schiedsrichter wird durch den Schiedsrichterausschuss ausgewertet.

FUVI0111ADANALSCD