NTKFA Sportgericht - Urteil 23/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 25.01.2013 auf Grund des Verstoßes durch den SV Glückauf Bleicherode in einem Pokalspiel der D-Junioren (Endstand 1:1).

Auf Grund der Eintragungen auf dem Spielbericht wurde das Pokalspiel um den Kreispokal des KFA Nordthüringen der D-Junioren Spielnummer 750117 021 zwischen dem SV Glückauf Bleicherode der SV Blau-Gelb Görsbach bei einem Spielstand von 1:1 nach Verlängerung beendet. Grund hierfür ist, dass durch den SV Glückauf Bleicherode in der Verlängerung ein fünfter Wechsel vorgenommen wurde und der Trainer der Heimmannschaft das Entscheidungsschießen vom Strafstoßpunkt nicht mehr durchführen wollte. Mit dem vorgenommenen fünften Wechselvorgang nahm der somit eingewechselte Spieler unberechtigt am Spiel teil.

Bei Pokalspielen eine Entscheidung durch Ausführung von Torschüssen von der Strafstoßmarke gemäß den Regeln der FIFA herbeizuführen, wen die Verlängerung nicht hierzu geführt hat. Damit stellt die Weigerung des Trainers, das Entscheidungsschießen durchzuführen einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Spielordnung des TFV dar. Aber auch die Entscheidung des Schiedsrichters das Spiel beim Stand von 1:1 nach Verlängerung zu beenden, ist aus Sicht des Sportgerichts als Regelverstoß zu werten.

Das Pokalspiel um den Kreispokal des KFA Nordthüringen der D-Junioren Spielnummer 750117
021 zwischen dem SV Glückauf Bleicherode und der SV Blau-Gelb Görsbach wird für den SV Blau-Gelb Görsbach mit 2:0 Toren als gewonnen und für den SV Glückauf Bleicherode mit 0:2 Toren als verloren gewertet. Die Mannschaft der D-Junioren des SV Glückauf Bleicherode scheidet damit aus dem Wettbewerb aus, die Mannschaft der D-Junioren des SV Blau-Gelb Görsbach erreicht die nächste Runde.

Gegen den SV Glückauf Bleicherode wird außerdem ein Strafgeld i. H. v. 15,- EUR verhängt.

FUVI0111ADANALSCD