NTKFA Sportgericht - Urteil 27/2012-2013

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 01.05.2013 auf Grund des Einsatzes eines minderjährigen Spielers unter falschem Namen im Spielbetrieb der 2. Kreisklasse Staffel 4.

Entsprechend den Eintragungen des Schiedsrichters auf dem Spielbericht für das Punktspiel der 2. Kreisklasse, Staffel 4 Nr. 650433 114, ausgetragen am 30. März 2013 zwischen SV Eintracht Wipperdorf gegen SV Germania Heringen II (Endergebnis: 8:4), einen Spieler als Ersatzspieler eingetragen, tatsächlich soll jedoch ein minderjähriger Spieler (Jahrgang 1996) seitens Wipperdorf eingesetzt worden sein. Diese vorgeworfenen Verstöße wurden durch den Verein eingeräumt.

Damit sind für das Sportgericht sowohl der wissentliche Spielereinsatz unter falschem Namen als auch der Einsatz von Spielern ohne Spielerlaubnis erwiesen.

Das Punktspiel Nr. 650433 114 der 2. Kreisklasse Staffel 4, ausgetragen am 30. März 2013 zwischen der SV Eintracht Wipperdorf und der SV Germania Heringen II, wird für die SV Eintracht Wipperdorf mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Für den SV Germania Heringen II erfolgt die Spielwertung entsprechend dem Spielausgang.

Der Mannschaft des SV Eintracht Wipperdorf wird außerdem mit einem Punktabzug von 6 Punkten und einer Geldstrafe von 150,- EUR belegt. Der Trainer des SV Eintracht Wipperdorf wird zusätzlich zu einem Strafgeld in Höhe von 150,- EUR belegt, welches in Vereinshaftung geht. Der unter falschem Namen eingesetzte Spieler wird verwarnt.

Das Sportgericht des KFA urteilte am 12.11.2012 auf Grund des Einsatzes eines minderjährigen Spielers unter falschem Namen im Spielbetrieb der 1. Kreisklasse Staffel 2 gegen SG Donndorf.

Entsprechend der Eintragungen des Schiedsrichters auf dem Spielbericht hat die SG Donndorf im
Punktspiel der 1. Kreisklasse Staffel 2 zwischen dem SV Diamantene Aue Ringleben und der SG Donndorf (Endstand 1:0) einen Spieler als Ersatzspieler eingetragen, tatsächlich soll jedoch ein minderjähriger Spieler (Jahrgang 1997) eingesetzt worden sein. Diese vorgeworfenen Verstöße wurden sowohl durch den Trainer der Mannschaft der SG Donndorf, als auch den eingesetzten Spieler in ihren Stellungnahmen eingeräumt.

Damit sind für das Sportgericht sowohl der wissentliche Spielereinsatz unter falschem Namen als auch der Einsatz von Spielern ohne Spielerlaubnis erwiesen.

Das Punktspiel zwischen dem SV Diamantene Aue Ringleben und der SG Donndorf wird mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Für den SV Diamantene Aue Ringleben erfolgt die Spielwertung entsprechend dem Spielausgang. Der Mannschaft der SG Donndorf wird außerdem mit einem Punktabzug von 6 Punkten und einer Geldstrafe von 150,- EUR belegt. Der Trainer der SG Donndorf wird zusätzlich zu einem Strafgeld in Höhe von 150,- EUR belegt, welches in Vereinshaftung geht. Der unter falschem Namen eingesetzte Spieler wird verwarnt.

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