NTKFA Sportgericht - Urteil 31/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 01.05.2013 in Bad Frankenhausen auf Grund einer Beleidigung des Schiedsrichters durch den Trainer des Hachelbicher SV.

Entsprechend dem Zusatzbericht des Schiedsrichters zum Punktspiel der 1. Kreisklasse, Staffel 1 des KFA Nordthüringen, Spielnummer 650423 128, ausgetragen am 6. April 2013 zwischen dem Hachelbicher SV und dem SV Wasserthaleben (Endstand 2:3) wurde der Schiedsrichter nach Abschluss des Spielformulars durch den Trainer des Hachelbicher SV in der Schiedsrichterkabine beleidigt. Entsprechend dem Zusatzbericht soll durch den Sportfreund gegenüber dem Schiedsrichter geäußert worden sein: „Du bist, wenn überhaupt ein Achtklassen-Abgänger, korrupt und hast keine Ahnung. Deshalb hast Du auch nur eine dumme Ausländerin als Frau bekommen.“

Die vorgeworfene Schiedsrichterbeleidigung ist für das Sportgericht unstrittig, da dieser den Vorwurf in seiner Stellungnahme einräumt. Damit gilt der Tatvorwurf als erwiesen. Der Sportfreund führt weiterhin in seiner Stellungnahme aus, dass er sich auf Grund der Brisanz des Spiels – es war zu diesem Zeitpunkt das Spitzenspiel in der Staffel –, der Schlechtleistung des Schiedsrichters während sowie einiger Aussagen des Schiedsrichters nach dem Spiel hätte zu diesen beleidigenden Äußerungen hinreisen lassen. Ein derartiges Auftreten sei
ihm wesensfremd, er bedauere den Vorfall und wolle seine Entschuldigung zum Ausdruck bringen.

Gegen den Sportfreund wird wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters eine Innenraumsperre von vier zur Austragung kommenden Pflichtspielen und ein Strafgeld in Höhe von 75,00 EUR ausgesprochen. Der Sportfreund ist für die Dauer des Innenraumverbotes auch als Spieler für jeglichen Spielbetrieb sämtlicher Mannschaften seines Vereins gesperrt. Für das ausgesprochene Strafgeld und die Verfahrenskosten haftet der Hachelbicher SV gesamtschuldnerisch.

FUVI0111ADANALSCD