NTKFA Sportgericht - Urteil 012-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 16.11.2013 auf Grund des zweiten Nichtantritts der II. Mannschaft der F-Junioren der SpG Nordhausen im Spieljahr 2013/2014.

Das Sportgericht wurde aufgrund eines Antrages vom 24. September 2013 des Staffelleiters der
Kreisklasse F-Junioren, Staffel 2 tätig. Entsprechend dem Antrag des Staffelleiters trat die II. Mannschaft der F-Junioren der SpG Nordhausen zu dem o. a. Punktspiel nicht an. Eine Stellungnahme des FSV Wacker 90 Nordhausen wurde nicht abgegeben.

Mit dem Nichtantritt seiner II. Mannschaft der F-Junioren hat der Verein gegen diese Pflichten aus
der Spielordnung schuldhaft, jedenfalls fahrlässig, verstoßen. Unterwirft sich ein Verein den geltenden
Ordnungen des Verbandes, so hat er sich auch daran festhalten zu lassen. Die Teilnahme- und
Vorhaltepflicht von Mannschaften sollten den teilnehmenden Vereinen bekannt sein.

Das Punktspiel der Kreisklasse, Staffel 2, vom 14. September 2013 zwischen SpG Nordhausen II gegen VfB Artern, wird für den VfB Artern mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und für die SpG Nordhausen II mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Gegen den FSV Wacker 90 Nordhausen ein Strafgeld i. H. v. 30,- Euro verhängt.

FUVI0111ADANALSCD