NTKFA Sportgericht - Urteil 021-2013/2014

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 02. Januar über den Widerspruch des SV Glückauf Bleicherode gegen die Strafanordnung des Staffelleiters der C-Junioren.

Mit Schreiben vom 5. November 2013 erließ der Staffelleiter C-Junioren eine Strafanordnung gegen
den SV Glückauf Bleicherode, da der für den SV Glückauf Bleicherode gemeldete Schiedsrichter im Punktspiel Nr. 650334 031 der Kreisklasse C-Junioren das Spielformular nicht korrekt ausgefüllt und kontrolliert hat.

Auf Grund von Verfahrensfehlern wird die Strafanordnung aufgehoben. Dem SV Glückauf Bleicherode werden das bereits eingezahlte Strafgeld und die erhobenen Verfahrenskosten zurück gezahlt.

FUVI0111ADANALSCD