Rückblick des Sportgerichts auf die zurückliegende Saison

Im Spieljahr 2013/2014 wurden 48 Verfahren vor dem Sportgericht des KFA Nordthüringen eingeleitet. Im Vergleich zur Saison 2012/2013 ist das eine Steigerung um 14 Verfahren. Dies ist aber nicht der Tatsache geschuldet, dass der Fußball im KFA Nordthüringen ruppiger und unsportlicher geworden ist, sondern begründet sich durch die Tatsache, dass mit den Änderungen der Rechts- und Verfahrensordnung das Sportgericht Zuständigkeiten erhielt, die vorher an den Staffelleiter delegiert werden konnten, z. B. Ahndung von zweiten Nichtantritten von Mannschaften.

 

Insgesamt wurden 41 durch einen Einzelrichter entschieden. Von den 48 Verfahren behandelten 12 Verfahren schuldhafte Nichtantritte und 10 Verfahren Rückzüge von Mannschaften aus dem Spielbetrieb. Die entspricht einem Anteil von 45,83% .Besonders erwähnenswerte Verfahren waren ein Spielabbruch in der 2. Kreisklasse wegen Vorfällen mit Pyrotechnik und ein Verfahren wegen Fälschen eines Spielberichtes.Ebenfalls von besonderer Bedeutung wird seitens des Sportgerichtes das Urteil im Verfahren SG NTKFA Nr. 018-2013/2014 gesehen. Hier hatte sich das Sportgericht mit dem Nachweis von Spielberechtigunge, insbesondere der Möglichkeit des Ersatznachweises zu beschäftigen. Das Sportgericht sieht dies als eine grundsätzliche Entscheidung für den KFA Nordthüringen in den nächsten Jahren an.

Ferner wurden drei Verfahren wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls im zweiten Jahr geführt. Die betroffenen Vereine wurden zu Punktabzügen und Strafgeldern verurteilt, die bis zum 31. Mai 2014 unter Bewährung gestellt wurden. Mit der Bewährung war die Auflage verbunden, bis zum genannten Termin SR neu ausbilden zu lassen, damit der Verein das Soll noch erfüllen und der Vollzug des Urteils ausgesetzt werden kann. Der SR-Ausschuss hat hierzu einen zusätzlichen Lehrgang im Zeitraum vom 16. bis 24. Mai 2014 angeboten und damit allen Verein die Möglichkeit eingeräumt, Sportfreunde zum Schiedsrichter ausbilden zu lassen. Letztlich konnte jedoch der Lehrgang auf Grund der zu geringen Rückmeldungen nicht durchgeführt werden. Auf Grund der Nichterfüllung der Bewährungsauflagen musste das Sportgericht die Bewährung für den FSV Trebra 1999 und den SV Kali Roßleben widerrufen.

Im abgelaufenen Spieljahr wurden nicht nur Anträge der Ausschüsse vom Sportgericht bearbeitet, es gab auch Verfahren auf Grund entsprechender Anträge der Vereine. So wurden insgesamt drei Einsprüche gegen die Spielwertung eingelegt, wovon zwei zum Erfolg führten und einer vom Verein zurückgenommen wurde, nachdem das Sportgericht dem Verein die Erfolgslosigkeit des Antrages wegen formeller Mängel dargelegt hatte. Weiterhin wurde im Bereich des Nachwuchses Widerspruch gegen eine Strafanordnung eines Staffelleiters eingelegt. Auch hier hatte der Verein Erfolg, dem Widerspruch wurde entsprochen und die Anordnung aufgehoben. Auch wurden zwei Urteil des Sportgerichtes von den betroffenen Vereinen mit dem Rechtsmittel der Berufung vor dem Verbandsgericht des TFV angegriffen. Ein Berufungsantrag wurde vom Verein zurückgenommen, nachdem das Sportgericht des KFA Nordthüringen den Verein klaglos gestellt hatte. In einem weiteren Berufungsverfahren wurde das bereits erwähnte Urteil SG NTKFA Nr. 018-2013/2014 angegriffen. Hier wurde die vom Sportgericht des KFA Nordthüringen vertretene Rechtsauffassung durch das Verbandsgericht des TFV bestätigt.

Stefan Linse
Vorsitzender Sportgericht

FUVI0111ADANALSCD