NTKFA Sportgericht - Urteil 026-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 01.04.2014 auf Grund der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls durch den SV Appenrode.

Der SV Appenrode e. V in den Spieljahren 2012/2013 und 2013/2014 für die am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften dem Schiedsrichterausschuss
jeweils einen Schiedsrichter melden müssen. Es fehlt ein einsatzfähiger Schiedsrichter. Der SV Appenrode e.V. wird deshalb wegen wiederholten Verstoßes zu einer Geldstrafe von 200,00 € verurteilt. Darüber hinaus werden der 1. Männermannschaft des SV Appenrode e.V., integriert in der 2. Kreisklasse, Staffel 3 des KFA Nordthüringen, im Spieljahr 2013/2014 zwei Punkte abgesprochen.

Die ausgesprochenen Strafen werden auf Bewährung bis zum 30. Mai 2014 ausgesetzt . Mit der Bewährung ist die Auflage verbunden, bis zum vorgenannten Termin des Schiedsrichtersoll
gegenüber dem TFV, KFA Nordthüringen zu erfüllen. Sollte kein fristgerechter Nachweis seitens des Vereins SV Appenrode e.V. erbracht werden, werden beide Sanktionen vollzogen.

FUVI0111ADANALSCD