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Das Sportgericht des KFA urteilte am 07.05.2014 auf Grund des dritten Nichtantritts der II. Mannschaft der F-Junioren der SpG Nordhausen im Spieljahr 2013/2014.
Wegen Verschulden von drei Spielausfällen im Spieljahr 2013/2014 durch Nichtantreten zu den
o. g. Pflichtspielen wird der Verein FSV Wacker 90 Nordhausen zur Zahlung eines Strafgeldes in Höhe von 30,- Euro verurteilt. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die erzielten Tore sind den Torschützen anzurechnen.