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Das Sportgericht des KFA urteilte am 11.05.2014 auf Grund des fehlenden Nachweises der Spielberechtigung der SpG Niedersachswerfen in einem Punktspiel gegen BSV Eintracht Sondershausen.
Das Punktspiel der 1. Kreisklasse der A-Junioren wird für die SpG Niedersachswerfen entsprechend dem Spielausgang mit 1:4 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Der SV Hannovera Niedersachswerfen wird weiterhin zu einem Strafgeld in Höhe von 50,- EUR verurteilt.