NTKFA Sportgericht - Urteil 007-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 11.05.2014 auf Grund des fehlenden Nachweises der Spielberechtigung der SpG Niedersachswerfen in einem Punktspiel gegen BSV Eintracht Sondershausen.

Das Punktspiel der 1. Kreisklasse der A-Junioren wird für die SpG Niedersachswerfen entsprechend dem Spielausgang mit 1:4 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Der SV Hannovera Niedersachswerfen wird weiterhin zu einem Strafgeld in Höhe von 50,- EUR verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD