NTKFA Sportgericht - Urteil 040-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 27.05.2014 auf Grund der Beleidigung des Schiedsrichters durch einen Spieler des FSV Holzthaleben I nach erfolgtem Feldverweis im Punktspiel der Kreisliga zwischen der SG Berka I und dem FSV 2006 Holzthaleben I.

Entsprechend dem Zusatzbericht des Schiedsrichters wurde der Spieler in vorgenanntem Spiel mittels gelb-roter Karte des Feldes verwiesen. Da er das Spielfeld nur zögerlich verlassen habe, hätte ihn der Schiedsrichter aufgefordert sich zu beeilen. Darauf hin sei der Spieler zurück zum Schiedsrichter gelaufen und habe diesen angeschrien: „Was willst du Vogel von mir, komm doch her“.

Der Spieler wird wegen Schiedsrichterbeleidigung zu einer Spielsperre für die Dauer von drei Pflichtspielen, beginnend mit dem 18. Mai 2014 sowie einem Strafgeld in Höhe von 75,- EUR, welches in Vereinshaftung geht, verurteilt. Er ist für die Dauer der Spielsperre auch für jeglichen Spielbetrieb sämtlicher Mannschaften seines Vereins gesperrrt.

FUVI0111ADANALSCD