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Das Sportgericht des KFA urteilte am 24.09.2014 auf Grund des Rückzugs der Männermannschaft des SV Rot-Weiß Wiehe.
Nach Rückzug der Männermannschaft vom Spielbetrieb 1. Kreisklasse, Staffel 2 wird der Verein SV Rot-Weiß Wiehe zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro verurteilt. Gemäß der Spielordnung des TFV gilt die Mannschaft des SV Rot-Weiß Wiehe e. V. damit als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft.