NTKFA Sportgericht - Urteil 007-2014/2015

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 24. Oktober in einer mündlichen Verhandlung auf Grund des verschuldeten Spielabbruch im Punktspiel der Vereinsbrauerei-Kreisoberliga zwischen der LSG Aufbau Sundhausen I und dem SV Blau-Weiß 90 Lipprechterode I beim Stand von 2:5 in der 80 Spielminute.

Das Punktspiel der Vereinsbrauerei-Kreisoberliga, Nr. 650419 031 wird entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruchs mit 5:2 Toren und 3 Punkten für den SV Blau-Weiß 90 Lipprechterode I als gewonnen und für die LSG Aufbau Sundhausen I mit 2:5 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Die LSG Aufbau Sundhausen e. V. wird zu einem Strafgeld i. H. v. 50,- Euro verurteilt.

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