NTKFA Sportgericht - Urteil 010-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 28. November 2014 auf Grund des Einspruchs gegen die Wertung des Punktspiels der 1. Kreisklasse Alte Herren Ü 35 zwischen dem TSV 03 Urbach und dem WSV 77 Windehausen.

Der WSV 77 Windehausen legte den Einspruch ein, da im o. g. Punktspiel lt. Spielformular bei der TSV 03 Urbach ein Spieler zum Einsatz kam, der in der I. Männermannschaft zu diesem Zeitpunkt als Stammspieler galt.

Bis zum 19. September 2014 hatte die I. Mannschaft des TSV 03 Urbach e. V. fünf Punktspiele bestritten, wovon der Spieler in drei Spielen zum Einsatz kam. Er zählte zu diesem Zeitpunkt als Stammspieler der I. Mannschaft. Der Spieler kam deshalb unberechtigt zum Einsatz.

Das Punktspiel der 1. Kreisklasse Alte Herren Ü35, 022 zwischen dem TSV 03 Urbach und dem WSV 77 Windehausen wird für den WSV 77 Windehausen mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und für den TSV 03 Urbach mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Gegen den TSV 03 Urbach e. V. ein Strafgeld i. H. v. 75,- EUR verhängt. Der Spieler wird nicht bestraft.

FUVI0111ADANALSCD