NTKFA Sportgericht - Urteil 024-2014/2015

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 29.12.2014 auf Grund des Rückzugs der E-Junioren der LSG Aufbau Sundhausen aus dem aktiven Spielbetrieb.

Nach Rückzug der Mannschaft der E-Junioren vom Spielbetrieb wird der Verein LSG Aufbau Sundhausen zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt. Die Mannschaft der
E-Junioren der LSG Aufbau Sundhausen gilt als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert.

FUVI0111ADANALSCD