NTKFA Sportgericht - Urteil 032-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 31. März 2015 auf Grund der Schiedsrichterbeleidigung durch einen aktiven Schiedsrichter geführten und als Zuschauer anwesenden Sportfreund am Rande eines Spiels der Kreisoberliga.

Gemäß Zusatzbericht des Schiedsrichters zum Punktspiel Nr. 650419 099 zwischen der LSG Aufbau Sundhausen und dem SV Kali Roßleben, ausgetragen am 14. Februar 2015, Endstand 0:1 wurde der Schiedsrichter von einem Zuschauer in Vereinskleidung des SV Kali Roßleben massiv beleidigt. Entsprechend den Ausführungen des Schiedsrichters soll es sich bei besagtem Zuschauer um einen Sportfreund handeln, der im aktuell laufenden Spieljahr durch den  Schiedsrichterausschuss des KFA Nordthüringen als aktiver Schiedsrichter für den SV Kali Roßleben geführt wird.

Der Sachverhalt ist insoweit unstrittig, da sowohl der Beschuldigte in seiner Stellungnahme den Vorfall eingeräumt und zugegeben hat, als auch der Verein SV Kali  Roßleben und der Schiedsrichterausschuss des NTKFA den Vorfall bestätigen.

Der Sportfreund wird wegen Verstoß gegen die Schiedsrichterordnung des TFV zu einer Sperre von zwei Wochen und mit einem Strafgeld in Höhe von 100,- Euro belegt. Der SV Kali Roßleben wird wegen unsportlichen Verhaltens eines Mitglieds gegenüber dem Schiedsrichter mit einem Strafgeld i. H. v. 75,- Euro belegt.

FUVI0111ADANALSCD