NTKFA Sportgericht - Urteil 031-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 31. März 2015 auf Grund der Beschwerde gegen die Festsetzung der Strafgebühren auf Grund der Nichterfüllung Soll-Nachwuchsmannschaften.

Mit Schreiben vom 26. Januar 2015 verpflichtete der Jugendausschuss des NTKFA den SV Rot-Weiß Kraja zur Zahlung der geregelten Ausfallgebühr wegen Nichteinhaltung des Solls von Nachwuchsmannschaften. Die Ausfallgebühr wurde entsprechend der v. g. Regelung der SpO-TFV mit 1.000,- Euro (in Worten: Eintausend Euro) festgelegt.

Gegen diese Maßnahme des Jugendausschusses legte der SV Rot-Weiß Kraja mit Schreiben vom
29. Januar 2014 Beschwerde beim Vorsitzenden des Jugendausschusses ein. Die Beschwerde
erfolgte auf Kopfbogen des Vereins mittels Einschreiben. Die zu entrichtende Rechtsmittelgebühr wurde nicht eingezahlt.

Der Antrag ist daher aus formellen Gründen als unzulässig zurück zu weisen. Eine Überprüfung der
Maßnahme des Jugendausschusses des NTKFA in der Sache erfolgt somit nicht.

FUVI0111ADANALSCD