NTKFA Sportgericht - Urteil 033-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 13. Mai 2015 auf Grund der Übergriffe auf den Schiedsrichter nach dem Kreisligaspiel Staffel 1 Nummer 650421123 (SpG Westerengel II gegen SG Empor Sondershausen) vom 22.03.2015.

Der TSV Blau Weiß Westerengel als sportrechtlich haftender Verein wird wegen Vernachlässigung der Platzordnung und mangelndem Schutz für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten mit einem Strafgeld i. H. v. 250,- Euro belegt. Der TSV Blau Weiß Westerengel erhält weiterhin die Auflage, bei sämtlichen Heimspielen des Vereins (inklusive Spielgemeinschaften Männer und Nachwuchs), sein Hausrecht auszuüben und damit das Betreten der Spielstätten des Vereines des mittlerweile ausgeschiedenen Vereinsmitgliedes, das den Übergriff auf den Schiedsrichter beging, zu verhindern.

FUVI0111ADANALSCD