NTKFA Sportgericht - Urteil 041-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 19. Mai 2015 auf Grund des Rückzugs der 2. Männermannschaft der SG Einheit Rottleben.

Nach Rückzug der Männermannschaft vom Spielbetrieb der 1. Kreisklasse, Staffel 1 wird der Ver-
ein SG Einheit Rotteben e. V. als sportrechtlich haftender Verein, zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro verurteilt.

Gemäß Spielordnung des TFV gilt die Männermannschaft der SpG Rottleben / Göllingen II als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft.

Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die während der ausgetragenen Pflichtspiele erhaltenen persönlichen Strafen der Spieler behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des Spieljahres 2014/2015.

FUVI0111ADANALSCD