NTKFA Sportgericht - Urteil 035-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 02. Juni 2015 auf Grund der Vorfälle im Punktspiel der 1. Kreisklasse, Staffel 2, Nr. 650424 131 zwischen dem SV Diamantene Aue Ringleben I und dem VfB Oldisleben II, ausgetragen am 29. März 2015, Endstand 2:1.

Gemäß Zusatzbericht des Schiedsrichters vom 3. April 2015 kam es nach Spielende des Punkt-
spiels der 1. Kreisklasse, Staffel 2 Nr. 650424 131 zwischen dem SV Diamantene Aue Ringleben I und dem VfB Oldisleben II, ausgetragen am 29. März 2015, Endstand 2:1, zu Angriffen von Zuschauern, die dem VfB Oldisleben zuzurechnen sind, auf den Schiedsrichter. Dabei soll es auch zu Drohungen gegen den Schiedsrichter, wie z. B. „Du kommst hier nicht mehr lebend weg!" und „Dir schlagen wir den Schädel ein!", gekommen sein. Bei diesen Drohungen soll es nicht geblieben sein. Zitat: „Ein Zuschauer kam mit erhobener Hand in der sich eine Bierflasche befand direkt auf mich zu und wollte mich vorsätzlich verletzen. Nur durch das schnelle  Eingreifen eines Ordners konnte dieser Übergriff verhindert werden. Die Ordnungskräfte konnten weitere gewollte Tätlichkeiten verhindern. Während dieser Vorfälle ist mir aufgefallen,
dass Spieler und Mannschaftsbetreuer aus Oldisleben keinerlei Versuche unternommen haben, diesen Situationen deeskalierend entgegenzuwirken." Der Schiedsrichter sah sich im Weiteren genötigt die Polizei hinzuzuziehen, da mehrere Anhänger des VfB Oldisleben (ca. 20 Personen), darunter auch der Angreifer mit der Bierflasche, außerhalb des Sportgeländes auf dem Parkplatz vor dessen Kfz auf den Schiedsrichter warteten. Gemäß Zusatzbericht soll durch die Polizei mehrere Anzeigen u. a. wegen Sachbeschädigung, Bedrohung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gefertigt worden sein.

Nach Wertung aller Aussagen gelangte das Sportgericht zu der Überzeugung, dass die vom
Schiedsrichter geschilderten Vorfälle so stattgefunden haben. Nicht zuletzt wird diese  Überzeugung dadurch gestärkt, dass der gastgebende Verein, der zunächst primär für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit am Spielort zuständig ist, die Schilderungen des Schiedsrichters bestätigt, obwohl er sich dadurch selbst belastet und selber Gefahr läuft wegen Vernachlässigung der Ordnung und Sicherheit bestraft zu werden. Das Sportgericht hat daher keinen Anhaltspunkt am Wahrheitsgehalt dieser Aussagen zu zweifeln.

Der VfB Oldisleben wird wegen mangelndem Schutz für Schiedsrichter und Schiedsrichterassis-
tenten mit einem Strafgeld i. H. v. 200,- Euro belegt. Der VfB Oldisleben erhält weiterhin die Auflage von vier kostenpflichtigen Spielbeobachtungen. Mit der Durchführung der Beobachtungen und einem abschließenden Bericht gegenüber dem Sportgericht wird der Spielausschuss des NTKFA beauftragt. Die Abrechnung der durchgeführten Spielbeobachtung erfolgt jeweils durch den vom Spielausschuss beauftragten Beobachter mit dem VfB Oldisleben vor Ort.

FUVI0111ADANALSCD