NTKFA Sportgericht - Urteil 036-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 03. Juni 2015 auf Grund der Ausschreitungen von Zuschauern beim Punktspiel der 1. Kreisklasse, Staffel 2, Nr. 650424 131
zwischen dem SV Diamantene Aue Ringleben I und dem VfB Oldisleben II, ausgetragen am
29. März 2015, Endstand 2:1.

Gemäß § 9 Ziffer 2 SpO-TFV haben die am Spiel beteiligten Vereine dem Schiedsrichter-Team besonderen Schutz zu gewährleisten. Sie und alle Spieler/Spielerinnen sind verpflichtet, für ausreichenden Schutz des Schiedsrichters und seiner Assistenten vor, während und nach dem Spiel zusorgen. Entsprechend des § 3 Absatz 2 RuVO-TFV haftet der gastgebende Verein
und der Gastverein im Stadion - bzw. Sportplatzbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art ". Diesen Pflichten wurde der SV Diamantene Aue Ringleben nicht gerecht.

Der SV Diamantene Aue Ringleben e. V. wird wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern verwarnt.

FUVI0111ADANALSCD