NTKFA Sportgericht - Urteil 043-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 04. Juni 2015 auf Grund einer Beleidigung gegen den Schiedsrichter nach im Punktspiel der 1. Kreisklasse, Staffel 1, zwischen dem SV Badra und dem SV Blau-Weiß 90 Lipprechterode II.

Nach Beendigung des o. g Punktspiels versperrte ein bereits ausgewechselter Spieler von SV Blau-Weiß 90 Lipprechterode II dem Schiedsrichter den Zugang zum Vereinsgebäude auf dem Sportplatz Badra. Dabei kam es zu Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber dem Schiedsrichter, wobei dieser als „Mickymaus" bezeichnet wurde. Weiterhin soll sich der Spieler auch der Fäkaliensprache unterhalb der Gürtellinie bedient haben. Dem sofortigen Einsatz der Ordnungskräfte des SV Badra e. V. war es zu verdanken, dass der Schiedsrichter den Eingang zum Sportlerheim passieren konnte. Der Spieler setzte seine Attacken gegen den Schiedsrichter fort, nachdem dieser das Vereinsheim betreten hatte und musste erneut vom Ordnungsdienst daran gehindert werden den Schiedsrichter tätlich anzugreifen.

Der Spieler wird beginnend mit dem 17. Mai 2015 wegen Schiedsrichterbeleidigung in Tateinheit mit fortgesetztem unsportlichem Verhalten zu einer Spielsperre von insgesamt sechs Pflichtspielen, längstens jedoch bis zum 13. Juli 2015 und einem Strafgeld von insgesamt 125,- EUR verurteilt. Er ist für die Dauer dieser Sperre auch für jeglichen Spielbetrieb anderer Mannschaften seines Vereins gesperrt. Der SV Blau-Weiß 90 Lipprechterode e. V. wird zusätzlich zu einem Strafgeld i. H. v. 50,- EUR verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD