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Das Sportgericht des KFA urteilte am 15. Juni 2015 auf Grund des Einspruchs gegen die Wertung des Punktspiels der 2. Kreisklasse zwischen SV Rot-Weiß Kraja II und Eintracht Rockstedt.
Der Antrag ist daher aus formellen Gründen als unzulässig zurück zu weisen. Eine Prüfung in der
Sache erfolgt somit nicht.