Spielsperre für die SV Eintracht Rockstedt wieder aufgehoben

Nachdem das Sportgericht des NTKFA die 1. Männermannschaft des SV Eintracht Rockstedt mit Urteil vom 22. Februar 2016 wegen der Nichterfüllung von Zahlungspflichten vom Spielbetrieb ausgeschlossen hat, teilte der Kassenwart des NTKFA am 26. Februar 2016 mit, dass die in Rede stehende Forderung des NTKFA durch den SV Eintracht Rockstedt vollständig beglichen wurde. Das Sportgericht hat daher mit Beschluss vom 29. Februar 2016 die ausgesprochene Sperre der 1. Männermannschaft des SV Eintracht Rockstedt wieder aufgehoben. Dementsprechend finden die angesetzten Punktspiele mit Beteiligung der SV Eintracht Rockstedt entsprechend dem Staffelspielplan statt. Es wird um Beachtung gebeten.

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