NTKFA Sportgericht - Urteil 001-2015/2016

Das Sportgericht des KFA urteilte auf Grund der Beschwerde des VfL Ebeleben zur Staffeleinteilung der Kreisligen.

 

Nachdem der KFA die Nachricht vom KSV Ichstedt erhielt, dass, auf Grund personeller Probleme, es ihnen nicht möglich ist, für die neue Spielzeit eine Kreisliga-Mannschaft zu stellen, verändert sich die Einteilung der Kreisligen. Ichstedt, bisher in Kreisliga 1 eingeteilt, tauscht seinen Platz mit der ersten Mannschaft des VfL Ebeleben, die bisher in Kreisliga 2 spielen sollte. Durch die Einigung ist das Verfahren beendet.

 

FUVI0111ADANALSCD