Sportgericht urteilt im Fall einer Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter

Im Punktspiel der 1. Kreisklasse, Staffel 1, zwischen der SV Fortuna Gehofen II und dem SV 58 Esperstedt am 10.09.2016, Endstand 0:2, hatte ein Spieler der Gastmannschaft zunächst den Schiedsrichter ins Gesicht gekniffen und anschließend mit beiden Händen vor die Brust gestoßen. Hinzu kam auch noch eine Schiedsrichterbeleidigung, als der fehlbare Spieler nach der Halbzeitpause auf derAuswechselbank Platz nehmen wollte und vom Schiedsrichter aufgefordert worden war, den Innenraum zu verlassen.

Das Sportgericht hat nunmehr am 28.10.16 in mündlicher Verhandlung ein Urteil gegen den fehlbaren Spieler gesprochen. Der Spieler wurde wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter in Tatmehrheit mit einer Schiedsrichterbeleidigung zur einer Gesamtstrafe von 10 Pflichtspielen Sperre für jeglichen Spielbetrieb und einer Geldstrafe von insgesamt 200,- EUR verurteilt. Darüber hinaus ist es dem Spieler untersagt, sich im Rahmen seiner Sperre während eines Spiels im Innenraum und einem Zeitraum von einer Stunde vor und nach dem Spiel in der Mannschaftskabine aufzuhalten. Zudem hat der Spieler die Verfahrenskosten zu tragen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da alle Verfahrensbeteiligten den Rechtsmittelverzicht erklärt haben.

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