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Das Sportgericht des KFA urteilte am 10.03.2014 auf Grund des Rückzugs der 2. Männermannschaft der SpG Reinsdorf/Schönfeld.
Nach Rückzug der II. Männermannschaft der SG Reinsdorf/Schönfeld vom Spielbetrieb 2. Kreisklasse, Staffel 1 wird der Verein TSG Reinsdorf 1902 e. V. zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro verurteilt. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die erzielten Tore sind den Torschützen anzurechnen.